Zahlt die Krankenkasse das Augen lasern?
Viele Menschen mit Sehschwäche entscheiden sich heute gegen eine Brille oder Kontaktlinsen und wählen die Alternative der Augen-Laserbehandlung, um ihre Fehlsichtigkeit auf Dauer zu beheben. Neben der Aufklärung über Risiken, der Wahl der passenden Behandlungsmethode und umfangreichen Untersuchungen gehört auch die Frage der Kostenbewältigung zu den nötigen Vorkehrungen, die man vor der Operation treffen muss.
Immerhin kann ein solch refraktiv-chirurgischer Eingriff bis zu 5.000 Euro kosten und ist für viele Patienten sogar erforderlich, da eine Unverträglichkeit von Brillen und Kontaktlinsen vorliegt oder sie aus beruflichen oder privaten Gründen schlichtweg unpraktisch und somit ungeeignet sind. Einige Menschen sind bereits auf harte Kontaktlinsen umgestiegen, nachdem sie nach einigen Jahren weiche Kontaktlinsen nicht mehr vertragen haben. Aber wenn auch harte Kontaktlinsen nicht mehr vertragen werden und eine Brille nicht getragen werden kann oder soll, bleibt nur noch das Augenlasern oder eine intraokulare Linse.
Viele lehnen einen günstigeren Eingriff im Ausland aufgrund der meist höheren Risiken und schlechteren Hygienezustände ab, daher bleibt für sie nur der Behördengang zur Krankenkasse.
Im Regelfall gilt hier, dass die weder private Krankenkassen noch gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen solche Behandlung übernehmen, sie zahlen in seltenen Fällen lediglich für Brille oder Kontaktlinsen und betrachten den Eingriff als einen kosmetischen. Das ändert sich in den meisten Fällen auch dann nicht, wenn der Patient nachweist, dass eine Unverträglichkeit von Brillen und Kontaktlinsen vorliegt. Demnach muss der, der sich für die Laser-Methode entscheidet, nicht nur die Operation an sich bezahlen, sondern auch sämtliche Vor- und Nachuntersuchungen. Nur in ganz wenigen Einzelfällen werden Teilkosten erstattet, etwa wenn der Patient durch mehrere ärztliche Nachweise belegen kann, dass eine absolute medizinische Notwendigkeit des Eingriffes vorliegt.
Allgemein können Beurteilungen und Einstufungen durch die Krankenkassen jedoch äußerst verschieden sein und sind von mehreren Faktoren und Bedingungen abhängig, sodass das Erkunden und Einholen von Informationen in jedem Falle sinnvoll ist. Die reellen Chancen einer Kostenübernahme bei Lasereingriffen durch die Krankenkasse sind allerdings eher gering.