Augenlasern - für wen ist eine Behandlung möglich?

Augenlasern ist eine spezielle Methodik, um Sehbeeinträchtigungen unterschiedlichster Art zu korrigieren. Mit einer Augenlaserbehandlung können Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder auch Hornhautverkrümmungen beseitigt werden.

Das eingeschränkte Sehvermögen wird durch die Behandlung mit dem Laser so optimiert, dass ein Tragen einer Sehhilfe in Form einer Brille oder Contaktlinsen danach häufig nicht mehr notwendig ist.

Wer sich einer Augenlaserbehandlung unterziehen darf, hängt weitestgehend von den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Patienten ab. Diese werden in einer ärztlichen Voruntersuchung, ebenso in einer gründlichen fachärztlichen Beratung vor einem solchen chirurgischen Eingriff genau abgeklärt. Eine wichtige Voraussetzung für eine Lasik Operation ist, dass der Patient volljährig ist und sein Augenwachstum abgeschlossen sein muss. Des weiteren dürfen für das Augenlasern keine Augenkrankheiten, wie z.B. Grauer oder Grüner Star sowie Durchblutungsstörungen der Netzhaut, vorliegen. Wichtig sind auch stabile refraktive Verhältnisse. Das bedeutet, dass sich die zu korrigierende Fehlsichtigkeit in den letzten 2-3 Jahren um maximal eine halbe bis eine Dioptrie geändert haben darf. Die Höhe der Fehlsichtigkeit, die Dicke der Hornhaut und die Pupillengröße im Dunkeln spielen als Zugangsvoraussetzung für eine Augenlaserbehandlung ebenfalls eine sehr wichtige Rolle. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann eine Augenlaserbehandlung mit einem geeigneten Augenlaser durchgeführt werden.